FAQ
1. Bezeichnungen
Wer oder was sind SelectaDNA, SDNA Technology GmbH und S.E.S Safety?
Die SDNA Technology GmbH (bis 2014 SDNA Forensische Markierungstechnologie GmbH) besteht seit Oktober 2009 und hat ihren Sitz in Schriesheim bei Heidelberg. Sie ist eine 100-prozentige Tochter der Rhine Group BV in den Niederlanden, die bereits seit Jahren innovative Sicherheitslösungen anbietet – unter anderem die Marke SelectaDNA in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. Dort setzte das Mutterunternehmen bereits diverse Synthetik-DNA-Lösungen um, etwa an Gleisanlagen der Bahn. Unter Schirmherrschaft der Polizei in Bremen konnte die SDNA Technology GmbH außerdem ein Großprojekt umsetzen, in dem tausende Haushalte mit Markierungssets ausgestattet wurden. Für Deutschland, die Niederlande und Belgien verfügt die Rhine Group BV bzw. die SDNA Technology GmbH über Alleinvertretungsrechte des englischen Herstellers SelectaMark Security Systems, Plc. Dies betrifft insbesondere Sicherheitsprodukte auf Basis künstlicher DNA, die unter der Marke SelectaDNA angeboten werden. Für Deutschland ist wiederum S.E.S Safety mit Sitz in Wuppertal Exklusivpartner der SDNA Technology GmbH für den Vertrieb des Selecta-DNA-Sprays ("DNA-Dusche") und bietet individuele Sicherheitskonzepte unter der Bezeichnung S.E.S Safety an. (zurück zum Seitenanfang)
2. Prävention, Gefahrenabwehr und Opferschutz
Welche Erfahrungen gibt es mit synthetischer DNA?
Synthetische DNA findet seit einigen Jahren in Großbritannien, den Niederlanden, Neuseeland und Österreich Verwendung. Die von uns verbauten Anlagen mit Spray der Marke SelectaDNA werden inzwischen mit steigender Tendenz auch in Deutschland und in anderen Ländern zur Vergehens- und Verbrechensbekämpfung eingesetzt. Wir haben bereits zahlreiche Spray-Systeme in Deutschland geplant, in Betrieb gesetzt und betreuen sie seitdem. Selbst die deutsche Polizei hat das SDNA-Spray bereits in so genannten „Trap Cars“ („Fallen-/Lock-Autos“) eingesetzt, die dazu dienen, Kfz-Kriminelle beweissicher auf frischer Tat dingfest zu machen. (zurück zum Seitenanfang)
Wie stärkt die Anwendung von synthetischer DNA das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung?
Inzwischen liegen wissenschaftliche Ergebnisse aus einem großen Pilotprojekt in Bremen vor, und die sind positiv. Der Evaluation des Instituts für Polizei und Sicherheitsforschung zufolge hat künstliche DNA einen hohen Bekanntheitsgrad in der Wohnbevölkerung und die Mehrheit der Befragten fühlt sich gut informiert – unter anderem durch die Medien und die aktive Informationsarbeit der Polizei. Der polizeilichen Aufklärung wurde eine sehr gute Bewertung ausgestellt und ein Großteil der Befragten beteiligt sich aktiv an dem Projekt. Insgesamt wurde ein Anstieg des Sicherheitsgefühls der Befragten im Vergleich zur Eingangsuntersuchung vor dem Projektstart festgestellt. 80 Prozent der Befragten schätzen mit „künstlicher DNA“ verbundene Maßnahmen als „abschreckend“ oder sogar „sehr abschreckend“ ein, fast 75 Prozent sind überzeugt davon, dass sich die Chance, gestohlene Gegenstände durch künstliche DNA wiederzuerlangen, „verbessert“ oder sogar „stark verbessert“ hat. Knapp 83 Prozent der Befragten beschreiben die Maßnahmen als „gut geeignet“ oder „sehr gut geeignet“ zur Abschreckung und Verhinderung von Eigentumsdelikten. (zurück zum Seitenanfang)
Wie abschreckend wirkt die Anwendung von synthetischer DNA auf Straftäter?
Auch auf Täterseite zeigen die Maßnahmen Wirkung: Von 99 vom Instituts für Polizei und Sicherheitsforschung befragten Inhaftierten der JVA Bremen und 48 befragten Inhaftierten der JVA Uelzen kannten die meisten den Begriff künstliche DNA; genauer gesagt: 75,8 Prozent in der JVA Bremen und 72,9 Prozent in der JVA Uelzen. Ganze 42,8 Prozent der Bremer und 37,5 Prozent der Uelzener Insassen beschreiben künstliche DNA als „abschreckend“ oder sogar „sehr abschreckend“. Nach Meinung der Straftäter rangiert der Warnhinweis auf künstliche DNA damit schon jetzt unmittelbar nach dem auf eine Alarmanlage und noch vor dem Hinweis auf wachsame Nachbarn – nur auf Bremen bezogen halten die meisten Häftlinge ein Warnschild „künstliche DNA“ sogar für noch abschreckender als eines mit der Aufschrift „Bissiger Hund“. (zurück zum Seitenanfang)
Wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Unter dem Aspekt, dass künstliche DNA ein noch recht junges Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung ist und kaum ein derzeitiger Insasse einer deutschen JVA damit jemals schon in Berührung gekommen sein kann, stellen diese Zahlen erfreuliche Werte dar. Es ist davon auszugehen, dass die präventive Wirkung von synthetischer DNA in den kommenden Jahren noch deutlich zunehmen wird, wenn die Maßnahmen in der Öffentlichkeit weiter bekannter werden. (zurück zum Seitenanfang)
3. Repression, Strafverfolgung und Tataufklärung
Welche Erfahrungen gibt es mit synthetischer DNA in der Strafverfolgung (Repression/Tataufklärung)?
In Neuseeland ist ein Bankräuber mittels künstlicher DNA überführt und zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Täter hatte vor länger Zeit eine mit vielen Menschen gefüllte Filiale der BNZ-Bank überfallen und mit einer Bombenexplosion gedroht, falls ihm nicht 200.000 Neuseeland-Dollar ausgehändigt würden. Zwar konnte der mit einer Bombenattrappe ausgerüstete und mit Perücke getarnte Täter mit nur 150 Dollar entkommen, wurde bei der Flucht jedoch von einer sogenannten DNA-Dusche besprüht. Als er später identifiziert werden konnte, leugnete der Verdächtige die Tat - bis ihn die Polizei mit der künstlichen DNA konfrontierte. Unter der Last des Beweises gestand der Täter - sechs Jahre Gefängnis.
Nur Monate nach ihrer Installation führte erstmals in Deutschland eine „SDNA-Dusche“ zur Verhaftung eines Räubers. In seiner Vernehmung gestand der Mann nicht nur einen, sondern eine ganze Reihe von Überfällen auf Spielstätten in Hagen und Duisburg. Im Juli 2013 ist der seinerzeit 30-Jährige vom Landgericht Hagen wegen dieser zwölf Taten zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft spielte die von uns installierte SelectaDNA-Spray-Anlage eine wichtige Rolle bei der schnellen Aufklärung nach dem letzten Überfall. Die Anlage markierte den Täter bei der Flucht – und sorgte so dafür, dass später individuelle SDNA an seiner Kleidung sichergestellt werden konnte. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Frankfurt am Main bestätigte der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei schließlich: Die gefundenen Spuren stimmen mit der Vergleichsprobe vom Tatort überein. Ein großer Erfolg für Polizei und Staatsanwaltschaft, denn maßgeblich aufgrund der SelectaDNA wurde die Untersuchungshaft angeordnet. Die Entschiedenheit der Ermittler, die SDNA-Spur konsequent zu verfolgen, hat sich ausgezahlt. Noch im Plädoyer hob die Staatsanwaltschaft die Bedeutung der synthetischen DNA-Spur als deutliche Ermittlungserleichterung für die Behörden hervor. Diese neuartige forensische Technologie konnte damit zum ersten Mal in Deutschland beweisen, dass sie ein erstklassiges, modernes Werkzeug für effektive Tataufklärung und Strafverfolgung ist. Vier Prozesstage lang verhandelte die 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Hagen den Fall des 30-Jährigen, der sich geständig zeigte und alle ihm zur Last gelegten Taten seit dem ersten Überfall am 5. Dezember 2012 bis zu seiner Festnahme am 24. Januar 2013 gestand. Acht Taten ereigneten sich in Hagen, vier in Duisburg. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Gesamtbeute des Mannes in Höhe von rund 7.500 Euro aus. (zurück zum Seitenanfang)
4. Funktionsweise des SelectaDNA-Spray-Systems
Was ist synthetische DNA?
Synthetische DNA (DNA für „deoxyribonucleic acid“; dt.: „Desoxyribonukleinsäure“, DNS) gleicht im Aufbau einer natürlichen DNA, in der – verkürzt ausgedrückt – die vier organischen Basen Adenin, Cytosin, Guanin und Thymin die Abfolge von Aminosäuren bestimmen, die wiederum den genetischen Code bezeichnen. Der kann im Labor ausgelesen und visualisiert werden. Synthetische DNA enthält analog dazu so genannte künstliche Oligonukleotide. Das sind kurze Nukleinsäure-Moleküle, die aus bis zu einigen hundert Nukleotiden bestehen. Diese wiederum sind dergestalt angelegt, dass sie im Labor auszulesen sind. (zurück zum Seitenanfang)
Erfolgt die Markierung mittels SelectaDNA mit einem Farbstoff?
Nein. Das Spray ist darauf ausgelegt, vom Täter nicht bemerkt zu werden. Es ist fein, farb- und geruchlos. Ein Grund dafür, dass das SelectaDNA-Spray auch unter Schirmherrschaft der Bremer Polizei offiziell eingesetzt werden konnte, ist, dass es farb- und geruchlos und darüber hinaus besonders fein ist – ähnlich einem zerstäubten Stoß Haarsprays. Diese Eigenschaften des Sprays sind genau deshalb entwickelt worden: Auf keinen Fall soll der Täter durch die auslösende DNA-Dusche zusätzlich gereizt werden. Der Nebel ist dementsprechend kaum wahrnehmbar, weshalb die Polizei dieses System empfohlen hat. Zusätzlich zu den Eigenschaften des Sprays macht die Überfallsituation selbst unwahrscheinlich, dass der Täter seine Markierung bemerkt oder es zur Eskalation kommt: Der Täter ist im Moment seiner Markierung in der Flucht begriffen. Anders als der interessierte Betrachter der DNA-Anlage, hat er in der angespannten Situation weder die Zeit noch die notwendigen geistigen Kapazitäten, um den feinen Sprühnebel zu bemerken. Außerdem ist ein Täter, während er markiert wird, bereits am Ende der Tatausführung angelangt und nur noch darauf ausgerichtet, sich in „Sicherheit“ zu bringen. Es gibt für ihn keinen Grund, die Flucht unmittelbar am Ausgang noch abzubrechen, zurückzukehren und sich der zusätzlichen Gefahr auszusetzen, weiterhin am Tatort zu verbleiben. (zurück zum Seitenanfang)
Ist die eingesetzte Substanz gesundheitlich unbedenklich?
Das von und eingesetzte SelectaDNA-Spray ist bei sachgemäßer Anwendung gesundheitlich unbedenklich. Hierzu gibt es ein toxikologisches Gutachten des Kriminalistischen Instituts Jena. Es besteht vor allem aus Wasser. Die Bestandteile, die den einzigartigen Code enthalten, sind auf der Haut ebenso unschädlich wie die fluoreszierenden Inhaltsstoffe in der Trägerflüssigkeit. (zurück zum Seitenanfang)
Wie wird nach einer Tat der Zusammenhang zwischen Täter und Tatort hergestellt?
Anders als während des von der Polizei positiv bilanzierten Projektjahrs 2009/2010 in Bremen (vgl. Pressemitteilung der Polizei: "Polizei zieht positive Bilanz zum Projekt ,Künstliche DNA‘“) wird der in den Spray-Kartuschen enthaltene, einzigartige Code der künstlichen DNA von uns grundsätzlich nicht in elektronischen Datenbanken gespeichert. Dadurch soll die Beweiskette im Falle des Falles besonders kurz und juristisch möglichst „wasserdicht“ gehalten werden. Eine Speicherung ist auch gar nicht notwendig: Ist es zu einem Überfall gekommen, muss die Polizei lediglich die ausgelöste Kartusche sicherstellen und kann die darin enthaltenen Restmengen unmittelbar zum Vergleich mit Anhaftungen beim Tatverdächtigen heranziehen. Der Umweg über eine Datenbank entfällt. Positiver Nebeneffekt dieser um das Glied "Datenbank" gekürzten Beweiskette: Es müssen vom Betreiber keine besonderen Datenschutzvorschriften beachtet werden, weil in Bezug auf die Spray-Anlage schlicht keine Daten erhoben werden. (zurück zum Seitenanfang)
5. Zertifizierung
SelectaDNA (künstliche DNA) erreicht 2014 Zertifizierung für forensische Markierungscodes
Ausführliche Prüfungen durch ein unabhängiges Institut in England haben 2014 bestätigt, dass die ständige Weiterentwicklung von SelectaDNA zu einem neuen Meilenstein im Bereich der künstlichen DNA-Markierung geführt hat.
Die jetzt erreichte Zertifizierung nach PAS820:2012 bestätigt, dass SelectaDNA-Markierungen im Außenbereich unter realen Wetterbedingungen mindestens fünf Jahre überstehen. Hiermit hat der Produzent SelectaMark Security Systems plc als erstes Unternehmen in Europa mit einer synthetisierten DNA die Anforderungen für PAS820 Grade A Zertifizierung erfüllt.
PAS (Publicly Available Specification) 820:2012 wurde von der Sicherheitsindustrie und BSI (British Standards Institute) entwickelt. Sie bietet Anwendern von forensischer Markierung Anhaltspunkte bezüglich der mindestens zu erwartenden Lebensdauer von Produktkennzeichnungstechnologien (PKT), die sowohl im Innen- und Außenbereich zum Einsatz kommen. PAS820 ist die erste und bisher einzige Zertifizierung weltweit, die spezifisch für forensische Markierung (kDNA) entwickelt wurde.
Die Zertifizierung unterscheidet drei Stufen: A, B, C. Die zu bestehenden Labor-Tests für die höchste Stufe, die SelectaDNA 2014 bestanden hat, beinhaltet eine forcierte Witterungssimulation (nach DIN EN ISO 4892-3:2006) über fast 5.000 Stunden, wonach die in der Markierung vorhandenen DNA-Sequenzen in den kDNA-Spuren ausgewertet werden müssen. Bei den Stufen B und C wird grundsätzlich nur die Anwendung forensischer Markierungen im Innenbereich mit wesentlich kürzeren Tests (lediglich ca. 500 und 2.000 Stunden) zertifiziert.
Diese Zertifizierung bestätigt, dass die synthetisierte DNA in unseren Markierungsprodukten auch langfristig die Einwirkung von UV-Bestrahlung und anderen klimatischen Einwirkungen übersteht. Hierdurch entstehen neue Anwendungsmöglichkeiten und mögliche Produktvarianten, worüber wir Sie zeitnah informieren werden.. (zurück zum Seitenanfang)